AGB
AGB für Fortbildungen des Junginger-Baessler-Konzepts; 1/2024
01
„Die Veranstalter der Kurse des „Junginger-Baessler-Konzepts“ sind:
Frau Dr. rer. medic. Bärbel Junginger, B.Sc.PT, Selbständige Physiotherapeutin, Manualtherapeutin (OMT), Beckenbodenspezialistin, Medizinwissenschaftlerin, Dozentin
und
Frau PD Dr. med. Kaven Baessler, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie zertifizierte Urogynäkologin (RANZCAG – Royal Australian & New Zealand College of Obstetricians and Gynaecologists)“
Beim Basis- und Grundkurs sind beide Ausrichterinnen gleichzeitig die Referentinnen, beim Ultraschallkurs ist Dr. Bärbel Junginger allein die Referentin. Andere Kurse werden hauptsächlich von Gastreferenten unterrichtet. In Frankfurt übernimmt Frau Tatiana Pfiffer Favero anstelle von Frau PD Dr. Baessler den ärztlichen Teil und unterrichtet an diesem Standort“
Gäste (GastreferentInnen) sind für Spezialkurse eingeladen.
02
„Bei Krankheit der ReferentInnen fällt die Fortbildung aus oder wird größtenteils Online durchgeführt. Praktische Teile werden nachgeholt – hierfür können Gutschriften für die TeilnehmerInnen erfolgen (alles liegt im Ermessen und in der Organisation der AusrichterInnen der Fortbildungen). Bei Unterbelegung oder durch andere, nicht von den Veranstaltern und ReferentInnen zu vertretende Gründe, die eine kurzfristige Absage des Kurses notwendig machen, werden Kurse abgesagt. In diesen Fällen der Kursabsage entsteht der KursplatzbewerberIn nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weiter gehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn der/ dem KursplatzbewerberIn bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage von Patienten, Buchung von Unterkunft, Anreise o.ä. entstanden sind“.
03
„Die Kurse der „Blasenhals-effektiven, kontrollierten, integrativen Beckenbodentherapie (Basis- und Grundkurs, Ultraschallkurs, Problem-solving-Kurs)“ bauen inhaltliche aufeinander auf, weshalb immer zuerst der Basis- und Grundkurs, dann der Ultraschallkurs absolviert werden muss. Bei Kursen von GastreferentInnen bestehen spezielle Voraussetzungen, die gesondert benannt, speziell ausgeschrieben sind oder im Einzelfall zu erfragen sind; in der Regel sind aber Vorkenntnisse aus dem Basis- und Grundkurs oder äquivalente Fachkenntnis notwendig.“
04
„Sollte die KursplatzbewerberIn ihre/seine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung absagen, so besteht – unabhängig vom Grund der Absage – Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungsentgelts von 50%, wenn die Absage zwischen zwei und vier Wochen vor Kursbeginn erfolgt, 30%, wenn sie zwischen einer und zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt. Bei noch kurzfristigerer Absage wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig. Kursbeginn ist der Tag der ersten Webinar-Veranstaltung.
Für alle Fälle einer bereits getätigten Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro fällig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des bereits bezahlten Veranstaltungs-entgelts. Absagen bedürfen der Schriftform und erhalten erst durch schriftliche Bestätigung der Veranstalter Gültigkeit.“
05
„Unterricht, der von KursteilnehmerInnen durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet.“
06
„KursplatzbewerberInnen können ihren Kursplatz nur nach Rücksprache mit den Veranstaltern tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache der Veranstalter.“
07
Das in unseren Ausschreibungen angegebene Veranstaltungsentgelt wird bei Buchung über das Onlineportal sofort fällig. Hierbei ist von den Kursplatzinteressenten selbständig die spezielle Voraussetzung für den jeweiligen Kurs/ die jeweilige Fortbildung zu erbringen (Upload der Berufsurkunde, Nachweis in Form eines Zertifikats vorheriger Fortbildungen, o.ä.). Falschangeben führen zu einem dauerhaften Ausschluss aller zukünftigen Fortbildungen. Rückerstattungen der bezahlten Fortbildungskosten aufgrund Nichtbeachten der speziellen Voraussetzungen erfolgen binnen eines Monats abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro.
08
“ Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der BewerberIn und der Veranstalter als bestätigt, wenn
a) eine Online-Anmeldung getätigt wurde,
b) die Online-Überweisung eingegangen ist
c) und der/dem KursplatzbewerberIn eine schriftliche Kursplatzbestätigung vom Veranstalter vorliegt.
Sollte die Kursplatzbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen von den Veranstaltern vorliegen, hat sich die/der BewerberIn durch Rückfrage davon Kenntnis zu verschaffen, ob für sie/ ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Bei Versäumnis dieser Obliegenheit kann sie/ er sich nicht darauf berufen, eine Kursplatzreservierung oder Absage nicht erhalten zu haben.“
09
“KursteilnehmerInnen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die KursteilnehmerInen an anderen KursteilnehmerInnen vornehmen, handeln die KursteilnehmerInnen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Einverständniserklärungen für gegenseitiges Üben werden im Kurs zur Verfügung gestellt und durch Unterschrift bewilligt.
Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Grund – gegen die Veranstalterinnen/ die ReferentInnen sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen. Fügen KursteilnehmerInnen Dritten während Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleibt ihre Haftung unberührt.“
10
“Männlichen Kursinteressenten wird für Fortbildungen der Themen „Weiblicher Beckenboden“ (Untersuchung, Behandlung, etc.) empfohlen, sich im Vorfeld über die Kursinhalte und den Ablauf der Fortbildungen und über gesetzliche Bestimmungen – v.a. in Bezug auf digitale Untersuchungen im therapeutischen Alltag – vorab zu informieren (per Email).“